SUS 3/2017

Schweden betäuben lokal

In Deutschland wird mit Hochdruck am sogenannten vierten Weg für die Kastration gearbeitet. Denn Ebermast, Immunokastration und der Eingriff mit Narkose reichen als Alternativen nicht aus. Es gibt u. a. Probleme mit der Akzeptanz, hohen Kosten sowie dem Tier- und Anwenderschutz. Ziel ist daher ein Verfahren mit lokaler Betäubung, das die Landwirte selbst anwenden. Dies setzt aber rechtliche Anpassungen voraus. So darf bei uns bisher nur der Tierarzt lokal betäuben. Hinzu kommt die Frage nach einemgeeigneten Lokalanästhetikum.
Wie Deutschland die Kuh vom Eis bekommen kann, zeigt Schweden. Das Land gilt EU- bzw. weltweit als Vorreiter beim Tierschutz. Und in Schweden führen die Landwirte die Kastration mit lokaler Betäubung seit Anfang 2016 erfolgreich selbst durch. Vorbildlich ist der politische Prozess zum Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der neuen SUS 3/2017 ab Seite 28.