Tierärzte fordern Erhalt von Gebührenordnung und Dispensierrecht

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) muss erhalten bleiben. Das hat der Präsident des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim  Götz, im Rahmen des bpt-Neujahrsempfangs in Berlin gefordert. Hintergrund ist eine derzeit laufende Überprüfung der EU-Kommission, wie die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Dabei werde auch die GOT als Sonderregelung überprüft, so Götz. Die Gebührenordnung biete Schutz vor Preisdumping und Leistungsverfall und schütze die Kunden vor preislicher Übervorteilung, erklärte der bpt-Präsident.
Auch Vorschlägen von europäischer Ebene, Verschreibung und Verkauf von Tierarzneimitteln zu trennen und damit das so genannte Dispensierrecht der Tierärzte aufzuheben, erteilte Götz eine Absage. „Das Dispensierrecht steht nicht zur Disposition”, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gerd  Müller.Der bpt kritisierte außerdem Ansätze in der Novelle des Tierschutzgesetzes, wonach Betäubungen eines Tieres auch ohne Tierarzt vorgenommen werden könnten. „Wir wollen den Tierärzten die Betäubung nicht wegnehmen”, erklärte der Vorsitzende des Bundestagsernährungsausschusses, Hans-Michael  Goldmann. Man habe aber nach Wegen gesucht, wie in der Nutztierhaltung diejenigen, die bisher eine Kastration ohne Betäubung durchgeführt hätten, Tiere auch in Zukunft kastrieren könnten. AgE