Tiergesundheitsgesetz in Erster Lesung beraten

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen, das sogenannte Tiergesundheitsgesetz, in Erster Lesung beraten und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Die Neuregelung, mit der das bisherige Tierseuchengesetz abgelöst werden soll, sieht eine Vielzahl von Verordnungsermächtigungen vor, um dem Ziel einer stärkeren Vorbeugung Rechnung zu tragen. So sollen künftig eigenbetriebliche Kontrollen zum Zwecke der Seuchenabwehr ebenso angeordnet werden können wie verpflichtende hygienische Maßnahmen. Ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren soll die Behörden in die Lage versetzen, Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger zu erkennen. Außerdem sollen die Behörden Schutzgebiete einrichten können, die überwiegend tierseuchenfrei sind und in die Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden dürften. Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) soll eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ eingerichtet werden, die in Abhängigkeit von der Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll. (AgE)