Backhaus verteidigt Erlass zur fachgerechten Tötung von Ferkeln

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat den aktuellen Erlass der Landesregierung zur fachgerechten Tötung von Ferkeln gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. In Reaktion auf einen Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen über einen tierschutzgerechten Umgang mit Saugferkeln erklärte Backhaus vergangene Woche, die Regelung schaffe Rechtssicherheit und bringe mehr Tierwohl. 
Bei der Erarbeitung des „Ferkel-Erlasses“ seien unter Wahrung des rechtlichen Rahmens Anregungen von Wissenschaftlern, Verbänden, Behörden und Praktikern mit eingeflossen. Dabei habe man unter anderem den Betäubungs- und Tötungsablauf von nicht überlebensfähigen Ferkeln präzisiert. Die Betäubung und Tötung müssen nun nach Angaben des Ministers in einem separaten Raum und in einem Arbeitsgang erfolgen. Zu diesem Arbeitsgang gehöre zwingend, dass der Betäubungserfolg und der Eintritt des Todes bei jedem Tier einzeln überprüft werde. 
Mit Forderungen nach einer ausreichend kräftigen und präzisen Platzierung des Ferkelkopfes werde zudem den unterschiedlichen anatomischen und physiologischen Gegebenheiten der Tiere Rechnung getragen. „Die Vorgaben in der Leitlinie sind rechtskonform. Wer sich daran hält, folgt dem Tierschutzrecht und hat keine Beanstandungen zu befürchten“, betonte Backhaus.