Berlin hat keine genauen Zahlen zu Stalleinbrüchen

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele Stalleinbrüche in den vergangenen drei Jahren den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt haben. Auch über Straftatbestände der Sachbeschädigung oder des Diebstahls im Zusammenhang mit Stalleinbrüchen verfügt die Regierung über keine Informationen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Stalleinbrüche in Deutschland“ hervor, die das Bundesjustizministerium im Namen der Bundesregierung verfasst hat. Darin verweist die Regierung zugleich auf die erklärte Absicht in der Koalitionsvereinbarung, Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden zu wollen.FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker hält es für bedenklich, wenn der Bundesregierung keine Zahlen zu Hausfriedensbrüchen, Sachbeschädigungen und Diebstahl in Zusammenhang mit Stalleinbrüchen vorlägen, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jedoch zugleich einen eigenen Sonderstraftatbestand dafür fordere. „Zuerst muss das Problem analysiert und dann angegangen werden“, empfiehlt Hocker. Der FDP-Politiker ist zudem skeptisch, ob höhere Strafen militante Tierrechtler wirklich abschrecken würden. Mit Sicherheit hätten sie keinen Einfluss auf solche gemeinnützigen Vereine, „die lediglich zu Straftaten aufrufen und das dabei erlangte Filmmaterial kommerziell vermarkten“. Für Hocker ist daher der Vorschlag seiner Fraktion zielführender, denjenigen Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, „deren Vertreter Straftaten begehen, dazu aufrufen oder diese dauerhaft verteidigen“. AgE