Bundesrat vertagt Vorlage des NRW-Entwurfs zur Schweinehaltung

Zu dem von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es keine rasche Entscheidung. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Vorlage zu vertagen. Die Länder wollen sich offenbar noch eingehend mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verschärfung der Tierschutzanforderungen in der Schweinehaltung befassen. Im Mittelpunkt steht eine Anhebung des Mindestplatzangebots je Tier um etwa 30 %. Gelten soll dies für Zuchtläufer und Mastschweine ebenso wie für Jungsauen und Sauen sowie für Absetzferkel. In der Landwirtschaft ist der Entwurf der rot-grünen Düsseldorfer Landesregierung auf scharfe Kritik gestoßen. Sollte sich der Bundesrat die Initiative zu eigen machen und die Vorlage einbringen, würde sie aller Voraussicht nach auf Ablehnung der Bundesregierung stoßen. Allerdings könnte der Entwurf eine Rolle spielen bei der zu erwartenden Diskussion um Tierschutz in der Landwirtschaft im Rahmen des Bundestagswahlkampfes. (AgE)