EU-Klage wegen Nitratbelastung

Ende letzter Woche hat die EU-Kommission ihre lange angekündigte Drohung wahrgemacht und eine Klage gegen Deutschland wegen Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie eingereicht. Nun muss der europäische Gerichtshof prüfen, ob Deutschland tatsächlich gegen die Richtlinie verstoßen hat und könnte dann Strafgelder verhängen. Das Berliner Agrarministerium reagierte auf die Klage gelassen. So verweist das Ministerium auf den bereits bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereichten Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung. Brüssel hatte daraufhin die Notifizierungsfrist auf den 22. Juni verlängert.
 
Dass Deutschland wegen möglicher Nitratbelastungen im Grundwasser am Pranger steht, hat auch mit der Auswahl der Mess-Stellen zu tun. So hat Deutschland bei der Datenübermittlung ab dem Jahr 2012 vorrangig Werte aus besonders kritischen Brunnen übermittelt. Während andere EU-Länder Durchschnittswerte melden. Es wundert daher nicht, dass die Bundesrepublik bei den Nitratwerten im EU-Vergleich auf dem zweitletzten Platz liegen soll. Hier sollte man dringend das Mess-Netz korrigieren.
Zwar fordern insbesondere grüne Politiker jetzt eine schnelle und verschärfte Novelle der Dünge-Verordnung. Fachleute erwarten aber, dass die Abstimmung zur neuen Novelle erst nach der politischen Sommerpause erfolgen kann. Denn bei der Umsetzung der neuen Dünge-Verordnung gibt es noch zahlreiche Baustellen.