FDP: Keine Steuerbegünstigungen für Tierrechtler

Die FDP fordert politische und rechtliche Konsequenzen aus den Stalleinbrüchen der vergangenen Jahre. Nach dem Willen der Liberalen sollen Verbände und Vereinigungen, die sich strafbar machen, von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen werden. Einen Antrag dazu hat die Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche beschlossen. Den aktuellen Anlass für die Initiative bilden Aktivitäten der Tierrechtsorganisation PETA. „Wer tatsächlich ernsthaft über Tierschutz und Tierhaltungsbedingungen diskutieren möchte, darf Extremisten nicht auf den Leim gehen“, erklärte FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker. PETA sei von deutschen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits vor Jahren zur Einstellung der Kampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ verurteilt worden. Dennoch rechtfertige die Organisation bis heute öffentlich Gesetzesverstöße wie Stalleinbrüche und Sachbeschädigung. „Wer dauerhaft und in vollem Bewusstsein gegen die Regeln unseres Gemeinwesens verstößt, darf nicht weiterhin in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen“, fordert Hocker. Verstöße gegen Gesetze und Auflagen zur Sicherstellung von Tierschutzstandards zu ermitteln und zu ahnden, sei Aufgabe von Behörden und der Justiz, nicht von privatrechtlichen Vereinen, so der FDP-Politiker. Der Parlamentarier wirft PETA vor, unter dem Deckmantel des Tierschutzes ein Geschäftsmodell zum Einwerben von Spenden entwickelt zu haben. Dem Antrag zufolge sollen Körperschaften, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu einem Rechtsbruch aufrufen oder einen Rechtsbruch nachträglich zu rechtfertigen versuchen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen. Zudem soll sich der Bund für eine einheitliche Rechtsauslegung der Finanzämter für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit einsetzen. AgE