Frist bei HI-Tier und Antibiotikadatenbank beachten!

Das erste Halbjahr 2017 liegt hinter den Schweinehaltern und es stehen wieder die turnusgemäßen Meldungen der Bestandsdaten und des Antibiotikaverbrauches an die staatliche HI-Tier Datenbank an. Die Frist zur Übermittlung aller Daten endet am 14.07.2017.
Zu den geforderten Angaben gehören die Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, also vom 1. Januar bis 30. Juni 2017. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Aufzucht eingestallten Ferkel und der Übergang in die Mast.
Die Eingabe der Arzneimittel-Abgabe- und -Anwendungsbelege (AuA-Belege) in die QS-Datenbank kann nach Absprache auch vom Tierarzt durchgeführt werden. In dem Fall ist es ratsam QS zu beauftragen, diese Daten an die staatliche HIT/TAM-Datenbank weiterzugeben. Nimmt man die Eingabe der AuA-Belege selbst vor, gilt ebenfalls die Frist bis zum 14.07.2017.
Sollten in diesem Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt worden sein, ist vom Betrieb bzw. beauftragten Tierarzt eine "Nichteinsatzmeldung" in der QS-Antibiotikadatenbank Vetproof einzugeben.
Nicht zu vergessen ist auch die Zusendung der unterschriebenen Tierhalterversicherung an die zuständige Behörde. Hiermit wird schriftlich versichert, dass man bei der Behandlung der Tiere nicht von den Anweisungen des Tierarztes abgewichen ist.