Gesetz schützt ausländische Arbeiter in Schlachtbetrieben

Dem besseren Schutz der überwiegend ausländischen Arbeiter in Schlachtbetrieben dient das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“, das der Bundestag nun beschlossen hat. Danach haften Unternehmen der Fleischwirtschaft unter anderem bei Sozialversicherungsbeiträgen und Gehaltsabzügen für die Unterbringung künftig auch für ihre Subunternehmen. Um bisherige Kontrollprobleme bei den Stundenzetteln zu beenden, gilt nunmehr eine tägliche Aufzeichnungspflicht. Zudem können notwendige Arbeitsmittel nicht mehr vom Lohn abgezogen werden. „Trotz aller bisherigen Bemühungen gibt es in der Fleischindustrie weiterhin viele ‚Schwarze Schafe‘, die den Arbeitsmarkt zur Ausbeutung von Mitarbeitern missbrauchen“, erklärte der zuständige Berichterstatter der der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann.Stegemann verwies auf Erkenntnisse unter anderem der Staatsanwaltschaft Osnabrück, wonach vor allem ausländische Arbeiter teilweise systematisch und mit krimineller Energie um ihren Lohn gebracht würden. Zudem fehlten den Behörden und Staatsanwälten häufig die Möglichkeiten für effiziente Kontrollen. In diesen Punkten setze das Gesetz an. Der CDU-Politiker bescheinigte der Branche, sie habe sich in den vergangenen Monaten bewegt. Dennoch sei es nicht hinnehmbar, „wie einzelne Betriebe ihren Spielraum auslegen“. AgE