Hoftor-Bilanz: Was kommt auf die Mäster zu?

Seit Monaten wird in Berlin um die Novelle der Dünge-Verordnung gerungen. Knackpunkt war lange die Vorschrift zur Hoftor-Bilanz für viehstarke Betriebe. Sie soll ab 2018 für Mäster mit mehr als 2.000 Plätzen und einem Viehbesatz von mehr als 3 GV/ha gelten. Auf Drängen der SPD soll es anstelle einer Hoftorbilanz nun ab 2018 eine verbindliche betriebliche „Stoffstrombilanz” geben. Diese soll sich allerdings an einer Hoftorbilanz orientieren. So die Rechenmethode bei der Stoffstrombilanz mit der Hoftorbilanz vergleichbar: Sämtliche Nährstoffe, die in den Betrieb kommen, werden mit denen verrechnet, die den Betrieb verlassen.Praktiker fürchten, dass sie durch die Hoftor- bzw. Stoffstrom-Bilanz schlechter abschneiden. Das ist nicht generell der Fall. Mitunter kann sich im Vergleich zur bislang meist angewandten Feld-Stall-Bilanz sogar eine Entlastung ergeben. Dies gilt insbesondere für Mäster mit hohen biologischen Leistungen und ausgefeiltem Futter- bzw. Nährstoffkonzept. So ist die Hoftor-Bilanz genauer. Denn hier fließen anstelle von Tabellenwerten u.a. die tatsächlichen Daten des Einzelbetriebes zur Futterverwertung und N- und P-Gehalten im Futter ein. Betroffene Mäster sollten frühzeitig prüfen, was die Hoftor-Bilanz für sie bewirkt.