Kompetenzkreis Tierwohl: Tierschutz-TÜV darf Innovationen nicht abwürgen!

Für ein koordiniertes Vorgehen im Tierschutz spricht sich der „Kompetenzkreis Tierwohl“ aus, der in der vergangenen Woche zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen ist.

  • „Wir brauchen einen gemeinsamen Bund-Länder-Tierschutzplan“, sagte der Leiter des Gremiums, der frühere niedersächsische Landwirtschaftsminister Gert Lindemann, gegenüber dem Agrarnachrichtendienst Agra-Europe. Seinen Angaben zufolge fordert der Kompetenzpreis zunächst eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes. Lindemann: „Wir müssen verhindern, dass zu manchen Fragen doppelt geforscht wird, während andere unbeantwortet bleiben.“
  • Beim vorgesehenen Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen sollte dem Kompetenzkreis zufolge verhindert werden, dass durch eine lange Verfahrensdauer Innovationen abgewürgt werden. Lindemann nannte die Möglichkeit der Gewährung vorläufiger Zulassungen oder auch der Zulassung einzelner Komponenten.
  • Zumindest Prüfbedarf sieht der Kompetenzkreis laut Lindemann im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht. So sollte der Frage nachgegangen werden, ob die generelle Vermarktung eines überwiegenden Teils des Frischfleischangebots im Lebensmitteleinzelhandel über Sonderangebote möglicherweise den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfülle.
 
Die Vorschläge der Diskussion des Kompetenzkreises sollen nun schriftlich fixiert und bei der nächsten Sitzung am 7. Januar 2015 beschlossen werden. Angestrebt werde dabei Einstimmigkeit, betonte der frühere Minister. Sollte die nicht zu erreichen sein, würden abweichende Voten kenntlich gemacht. Voraussetzung für einen Beschluss sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Dem von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt eingesetzten Kompetenzkreis gehören 16 Personen an. Dabei handelt es sich um Verbandsvertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Tier- und Verbraucherschutz sowie Tiermedizin, ferner Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen, einen Vertreter der Kirchen, einen Berater sowie praktizierende Landwirte. Als nächstes will sich der Kompetenzkreis im Detail mit sogenannten nicht-kurativen Eingriffen befassen.