Kompetenzkreis Tierwohl übergibt Zwischenbericht

Der Kompetenzkreis Tierwohl hat einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Bundesminister Christian Schmidt nahm ihn am Donnerstag in Berlin vom Vorsitzenden des Kompetenzkreises, Gert Lindemann, entgegen. Er enthält u.a. eine Forderung nach stärkerer Koordinierung der Tierschutz-Initiativen des Bundes mit denen der Länder. Der Kompetenzkreis empfiehlt außerdem, ein Tierwohl-Indikatorensystem für ein flächendeckendes Monitoring des Tierschutzes in der Nutztierhaltung zu entwickeln.

Neben dem Monitoring-System und einer stärkeren Koordinierung der Tierschutz-Initiativen von Bund und Ländern enthält der Zwischenbericht Empfehlungen zur Beendigung nicht-kurativer Eingriffe bei Nutztieren. Dazu gehören das Kürzen eines Teils des Schnabels bei Geflügel und eines Teils des Schwanzes bei Schweinen. Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration wurde bereits mit dem 2013 novellierten Tierschutzgesetz eingeleitet. So dürfen Ferkel ab 2019 nur noch mit Betäubung kastriert werden.

Die Initiative sieht auch ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungssysteme vor, für das bis Sommer dieses Jahres eine Verordnung erarbeitet wird. Die Eckpunkte des BMEL zum Prüf- und Zulassungsverfahren werden grundsätzlich begrüßt. Das Ziel ist, dass serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen nach einer angemessenen Übergangsfrist nur noch geprüft auf den Markt kommen.

Den Kompetenzkreis Tierwohl hatte Bundesminister Schmidt im September 2014 im Rahmen seiner Initiative "Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl" berufen. Ziel der Initiative ist es, die Haltungsbedingungen für Nutztiere zu verbessern und die Akzeptanz für die Nutztierhaltung in der Gesellschaft zu steigern.

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