Krüsken: Geschäftsmodell „Stalleinbrüche“ verbieten

Für ein entschiedeneres Vorgehen gegen Stalleinbrüche hat sich der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, ausgesprochen. „Stalleinbrüche müssen vergleichbar mit Diebstählen bei Wohnungseinbrüchen konsequenter und schärfer strafrechtlich geahndet werden“, so Krüsken in einem Beitrag für die Deutsche Bauernkorrespondenz (dbk). Es gehe nicht darum, Missstände zu verbergen, sondern Familien zu schützen, stellt Krüsken klar. Zudem bedürfe es bei illegalen Stalleinbrüchen einer Erweiterung möglicher Schadensersatzansprüche von Tierhaltern sowie verschärfter Beweisverwertungsverbote. Ziel müsse es sein, „dem zwielichtigen Geschäftsmodell von Organisationen, die rechtswidrig erlangte Bilder produzieren, um ihr Spendenvolumen zu erhöhen, die Grundlage zu entziehen".Seiner Einschätzung nach scheuen Teile der Politik, das Thema „Stalleinbrüche“ aufzugreifen. Dies sei umso unverständlicher, als es bereits jetzt Möglichkeiten gebe, politisch gegen Stalleinbrüche vorzugehen. Dem DBV-Generalsekretär zufolge arbeiten solche Organisationen häufig unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit. Diese müsse jedoch erlöschen, wenn illegale Praktiken wie Stalleinbrüche vorgenommen oder unterstützt würden. AgE