LKV Bayern: Streit um 1,7 Mio. € Fördergelder

Die Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern hat Strafanzeige gestellt und fordert vom Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) 1,7 Mio. €  Fördergelder zurück. Es geht im Wesentlichen um staatliche Zuschüsse, die der LKV für die geleisteten Beratungsstunden im Jahr 2013 erhalten hat. Die Controller der Landesanstalt für Landwirtschaft sind der Meinung, dass der LKV seine Beratungsstunden nicht richtig nachgewiesen hat. Es seien lediglich die Rechnungen hinterlegt, auf denen die Beratungsstunden erfasst waren. Vielmehr seien genaue Zeiterfassungen der LKV-Mitarbeiter vorzulegen.Das LKV wehrt sich gegen die Vorwürfe und Rückzahlungsansprüche der Landesanstalt für Landwirtschaft mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München. Dabei beruft man sich auf ein Schreiben des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums vom 13.12.2012. Darin schreibt das Ministerium an das LKV, dass für den Verwendungsnachweis die auf den Rechnungen angegebenen Beratungsstunden ausreichend sind. Mit dieser schriftlichen Aussage glaubt das LKV seine Klage vor dem Verwaltungsgericht München zu gewinnen.Das LKV hat die Aufzeichungspraxis der Beratungsstunden längst angepasst. Ab 2015 mussten die geleisteten Stunden einzeln protokolliert werden. Doch der juristische Streit wird wohl weiter andauern, da die Fronten zwischen den zwei Parteien verhärtet sind. Sollte der LKV die Fördergelder zurückzahlen müssen, wäre das eine Katastrophe, so die LKV-Geschäftsführung.