Neue Landesregierungen: Was kommt?

Bereits knapp vier bzw. fünf Wochen nach den Landtagswahlen in NRW und Schleswig-Holstein haben die Sieger-Parteien ihre Koalitionsverträge präsentiert. In NRW können CDU und FDP alleine regieren, weshalb sich die Parteien klar dazu bekennen, bei der Düngeverordnung keine weiteren Verschärfungen über die Länderöffnungsklausel einzuführen. Mit der Aussage „Tierhaltungsanlagen sind Agrarlandschaften wesenseigen“ wird der volkswirtschaftlich wichtigen Nutztierhaltung Rückhalt gegeben. Da Gewerbeflächen auch im ländlichen Raum knapp sind, will die neue Landesregierung die Auflage im Landesentwicklungsplan, dass gewerbliche Ställe nur in Industrie- oder Gewerbegebieten angesiedelt werden dürfen, umgehend aufheben. Beim Tierschutz strebt man einen konstruktiven Dialog mit Tierschutzverbänden und Tierhaltern an. Die Nutztierhaltung soll sich auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse am Tierwohl orientieren. 
Dem Kieler Landwirtschaftsministerium soll zwar in der zukünftigen Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und den Grünen der bisherige Minister Robert Habeck (Grüne) vorstehen. Dennoch sind im Koalitionspapier klare Positionen der Partnerparteien zu erkennen. So will man einen Tierschutzbeauftragten berufen und das Verbandsklagerecht für eingetragene Tierschutzvereine hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes und der Umsetzung überprüfen. Auch die bestehenden Regularien zur Abluftreinigung sollen auf den Prüfstand bzw. auf Bundesebene in eine einheitliche Lösung einfließen. Des Weiteren will man den Runden Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung fortsetzen und dabei die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung zur Nutztierhaltung als Leitfaden nutzen.