Nitrat-Urteil sorgt für Wirbel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt. Die Luxemburger Richter argumentierten, dass die zwischen 2012 und 2014 von der Bundesrepublik gestarteten Aktionsprogramme zur Eindämmung der Belastung der Gewässer mit Nitrat nicht ausreichend gewesen seien. Dafür gab es 2014 zunächst eine Abmahnung und zwei Jahre später folgte die nun verhandelte Anklage wegen Verstößen gegen die EU-weit geltenden Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien.
Nach dem Urteil könnte die EU-Kommission jetzt Strafzahlungen gegen Deutschland durchsetzen. Möglich ist aber auch, dass das Urteil zunächst ohne Folgen bleibt und die Behörde abwartet, ob die neuen Regeln zur Düngung in Deutschland greifen und die Nitratgehalte sinken. Denn der Sprecher des EuGH stellte mit Blick auf das Urteil klar, dass Deutschland zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verfahrens, nämlich Mitte September 2014, noch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe, um die Gewässer vor Verunreinigung mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen. Die Richter hätten nicht die gegenwärtige Lage beurteilt, so der EuGH-Sprecher.

SUS meint:
Obwohl sich das Urteil eindeutig auf die Zeit vor Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung bezieht, fordern etliche Umweltverbände in der aktuellen Debatte weitere Verschärfungen für die Landwirtschaft. Einige Interessenvertreter nutzen auch die mediale Präsenz, um Kampagnen gegen die konventionelle Landwirtschaft und die intensive Tierhaltung zu fahren. Das ist schlichtweg unfair! Die Betriebe sollten sich nicht von ihrem Weg abbringen lassen, die neue DüngeVO in der Praxis umzusetzen und dadurch den Kritikern den Wind aus den Flügeln zu nehmen.