Peta kämpft weiter um Klagerecht

Die Tierrechtsorganisation Peta Deutschland darf nun doch weiter vor Gericht um seine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigter Tierschutzverband streiten. Im letzten Jahr hatte das Bundesland Baden-Württemberg Peta diese Anerkennung unter anderem mit der Begründung verweigert, dass die Organisation im Südwesten zwar 22.000 Fördermitglieder, aber nur drei stimmberechtigte Mitglieder hat. Der Argumentation des Landes war das Verwaltungsgericht Stuttgart gefolgt und wies daher die Klage Petas auf Anerkennung als Tierschutzorganisation mit Urteil vom 30. März 2017 ab.
Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) allerdings die Berufung gegen das Stuttgarter Urteil zugelassen und das Verfahren wird fortgesetzt.