Regierung verteidigt Steuervorteil für Landwirte

In den vergangenen Monaten haben sowohl der Bundesrechnungshof als auch die EU-Kommission deutliche Kritik an der Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe geäußert. Die Kommission setzte im März dieses Jahres der Bundesregierung sogar eine Frist von zwei Monaten, um die Mehrwertsteuer-Pauschalierung für Landwirte zu ändern und leitete gleichzeitig ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Bundesregierung hat nun in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP mitgeteilt, dass sie die Regelung überprüft und als nach wie vor rechtskonform erachtet. Eine Änderung der umsatzsteuerlichen Sonderbehandlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sei deshalb nicht geplant.
Von den 2016 existierenden rund 270.000 landwirtschaftlichen Betrieben machten rund 181.000 von der Möglichkeit der Umsatzsteuerpauschalierung Gebrauch. Die Kommission argumentiert, dass die Sonderregeln, die eigentlich für Kleinbetriebe gedacht seien, in Deutschland standardmäßig auf alle Landwirte angewendet würden. Das führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt, so die Kritik. Dass weiter gegen die deutsche Handhabung angegangen wird ist daher nicht unwahrscheinlich.