Stoffstrombilanz: Droht beim Start ein Chaos?

Während die Einführung einer Stoffstrombilanz für viehstarke Betriebe zum 1. Januar 2018 bereits vom Bundestag und Bundesrat beschlossen sowie im Düngegesetz fixiert wurde, hängt die dazugehörige Verordnung weiter in der Schwebe. Eigentlich sollte sie in der letzten Bundesratssitzung am 22. September, also der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl, abgesegnet werden. Doch vor einigen Wochen forderten die grün geführten Landwirtschaftsministerien für ihre Zustimmung noch weitere Verschärfungen.Bislang wurde noch keine Einigung erzielt, weshalb eine rechtzeitige Aufstellung bis zum Start der Stoffstrombilanzierung im nächsten Jahr mehr als unsicher ist. Sollte es keine bundeseinheitliche Lösung geben, dürfen die Länder eigene Vorschriften erlassen, nach denen die Bilanz zu erstellen ist.Daneben haben die CDU-geführten Landwirtschaftsministerien aus NRW und Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Antrag gefordert, die Rechtstexte zur Stoffstrombilanz noch einmal genau zu prüfen und dabei die abschätzbaren Auswirkungen auf solche Betriebe, die erst ab 2023 erfasst werden, besonders zu berücksichtigen. Ab dann sollen auch weniger viehstarke Kleinbetriebe zur Bilanzierung aufgefordert werden, was beide Länder für nicht verhältnismäßig halten.
 
SUS meint:
Werden durch den Bundesrat keine einheitlichen Vorgaben zur Stoffstrombilanzierung beschlossen, droht in Deutschland ein rechtlicher Flickenteppich. Wettbewerbsverzerrungen und eine riesige Verunsicherung speziell unter den viehhaltenden Betrieben sind dann vorprogrammiert. Ein Vorgeschmack darauf gibt aktuell die Debatte über die Kastenstandhaltung für Sauen.
Die grünen Agrarminister sollten endlich den Weg frei machen für eine Stoffstrombilanzierung, die einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten kann, aber bereits in ihrer jetzigen Fassung eine große Herausforderung für die Landwirte darstellt.