Stoffstrombilanz: Nicht die Gülleaufnehmer abschrecken

Die Dünge-Novelle ist für die Tierhalter mit zahlreichen Verschärfungen verbunden. Als große Unbekannte gilt noch die Stoffstrombilanz, die bereits ab 2018 von allen Betrieben erstellt werden muss, die mehr als 50 GV halten oder mehr als 30 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte jenseits der 2,5 GV/ha bewirtschaften. Auch kleinere Tierhaltungsbetriebe die zusätzliche Gülle aufnehmen, werden in die Pflicht genommen.Denn wie genau eine solche Bilanzierung der Nährstoffströme in der Praxis aussehen könnte, ist noch offen. Erste Vorschläge kommen nun von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts (TI). Die Experten wollen, dass zur Bilanzierung der Nährstoffmengen Lieferscheine und Rechnungen herangezogen werden und berufen sich dabei auf die gesetzliche Deklarationspflicht bei Dünge- und Mischfuttermitteln. Bei Produktgruppen ohne Deklarationspflicht sollen für Stickstoff und Phosphor Ergebnisse aus Produktanalysen herangezogen werden. Alternativ könnten Nährstoffgehalte bei eindeutiger Produktzuordnung auch aus bundesweit vereinheitlichten Tabellenwerken entnommen werden. Ein solches Vorgehen würde die Transparenz von Nährstoffbilanzen und deren Überprüfbarkeit verbessern, sind sich die Wissenschaftler einig.
 
SUS meint:
Das bürokratische Procedere kostet Geld und die externen Berater und Buchstellen können sich über Mehrarbeit freuen. Bleibt die Frage, ob über mehr Transparenz und Überprüfbarkeit unsachlichen Diskussionen über zu viel Gülle auf den Feldern schneller der Zahn gezogen werden kann. Unabhängig davon, dass viele Betriebe bereits heute auf aktuelle Analysen bei der Düngung und Fütterung setzen, ist beim Gesetzgeber Feingefühl gefragt. Sonst werden zu Ungunsten der Kreislaufwirtschaft kleinere, Gülle aufnehmende Betriebe den Aufwand scheuen und zum Mineraldünger greifen.