Stoffstrombilanz: Praktiker brauchen Klarheit!

Seit mehr als sechs Monaten ringen Bund und Länder um die Verordnung zur Stoffstrombilanz. Bereits Ende September hatte der Bundesrat die finale Abstimmung kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Auch zur Bundesratssitzung Anfang November kam es erneut nicht zur geplanten Abstimmung. Hoffnung macht nun ein Kompromissvorschlag des SPD-geführten Agrarministeriums in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach sollen zunächst flexible   Vergleichswerte in der Stoffstrombilanz angewendet werden. So soll für die Evaluierungsphase bis Ende 2022 die Möglichkeit bestehen, ausreichend Erfahrung zu sammeln. Mecklenburg-Vorpommern möchte den Betrieben freistellen, in den zu erstellenden Bilanzen entweder einen festen Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder einen betriebsspezifischen Vergleichswert gegenüberzustellen. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich am Montag vergangener Woche mehrheitlich für Kompromissvorschlag aus. Doch der Umweltausschuss der Bundesländer lehnte den Vorstoß Mecklenburg-Vorpommerns drei Tage später ab. Jetzt bleiben nur noch die beiden letzten Bundesratssitzungen des Jahres Ende November und Ende Dezember, um das wichtige Thema zu beschließen. Fazit: Bei der Stoffstrombilanz läuft den Landwirten die Zeit davon. Denn die Stoffstrombilanz greift bereits ab dem 1.1.2018. Beratung und Landwirte müssen jetzt dringend kalkulieren, wie die Betriebe mit der neuen Bilanz abschneiden. Doch das geht nur, wenn die Politik endlich Klarheit schafft!