Stoffstrombilanz: Start mit flexiblen Vergleichswerten?

Seit einem halben Jahr versuchen Bund und Länder, die im Düngegesetz geforderte Bilanzierung der Nährstoffein- und -austräge in der Stoffstrombilanzverordnung zu fixieren. Am Montag hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates  einen Kompromiss vorgelegt, um zum 1. Januar 2018 die Stoffstrombilanzverordnung auf den Weg zu bringen. „Ich freue mich, dass die Mehrheit der Länder unserem Kompromissvorschlag zur vorübergehenden Flexibilisierung der Vergleichswerte gefolgt ist. So haben wir nun für die Evaluierungsphase bis Ende 2022 die Möglichkeit, ausreichend Erfahrung zu sammeln und dann den Betrieben ein wissensbasiertes Verfahren zur Bilanzierung der Stoffstrombilanzen zur Verfügung zu stellen“, resümierte der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD) das Abstimmungsergebnis.
Mecklenburg-Vorpommern hatte dafür geworben, den durch die Betriebe zu erstellenden Bilanzen entweder einen festen Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder einen betriebsspezifischen Vergleichswert gegenüber zu stellen. Die Entscheidung hierzu sollte in der Evaluierungsphase den Betrieben überlassen werden. So könne der Verwaltungsaufwand gering gehalten und dem Bedürfnis einer ausgewogenen Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung Rechnung getragen werden.
Im Hinblick auf die noch ausstehende Abstimmung im Umweltausschuss des Bundesrates am 9. November 2017 und schließlich im Bundesratsplenum am 24. November 2017 appellierte Minister Backhaus an die Länder, im Sinne der Landwirte zu entscheiden.