Tierhaltungsverbot gegen Straathof: Juristen jetzt am Zuge

In der Auseinandersetzung um das Tierhaltungsverbot für den umstrittenen Schweinezüchter Adrianus Straathof rechnet der Landkreis Jerichower Land erst im kommenden Jahr mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Seit rund fünf Jahren habe der Kreis in Straathofs Betrieben regelmäßig Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt. Nachdem Ordnungsstrafen nichts gebracht hätten, sei das Verbot der Tierhaltung nun das letzte Mittel gewesen. Allerdings haben Straathofs Anwälte sofort eine Klage gegen den Bescheid eingereicht. Solange es dazu keinen Gerichtsentscheid gibt, darf die Entscheidung der Behörden nicht vollzogen werden.

Straathofs Berater rechnen mit einer Entscheidung erst kommendes Jahr, weil der Fall für ein Eilverfahren zu komplex ist. Das Tierhaltungsverbot richte sich gegen Straathof persönlich, nicht aber gegen seine als juristische Personen eigenständigen Firmen, hatte der Landkreis erläutert. Laut Gerichtssprecher muss geklärt werden, ob Straathof dann zum Beispiel weiter Geschäftsführer von Firmen sein darf, die Schweine halten.

Meldung vom 10.12.14: Tierhaltungsverbot gegen Schweineproduzent Straathof