Kein Versicherungsstopp wegen ASP-Gefahr

Anfang März sorgte die Versicherungskammer Bayern bzw. die Uelzener Versicherung mit ihrer Mitteilung für Aufsehen, dass sie nur noch bis zum 16.3.2018 Ertragsschadenversicherungen für Schweinehalter abschließen werden. Als Begründung führte der Versicherer eine veränderte Risikobewertung an.In der Branche kursieren seitdem Gerüchte, dass auch andere Versicherer in Anbetracht der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) keine Schweinebetriebe mehr aufnehmen wollen. Dies entspricht nach Aussagen verschiedener Fachleute nicht den Tatsachen. Eher im Gegenteil. Seit kurzem mischt mit der Münchener&Magdeburger Agrarversicherung ein weiterer großer Versicherungskonzern im Geschäft mit Tierversicherungen mit und der Wettbewerb hat sich zugunsten der Landwirte verschärft.Eine Entscheidung hinauszögern sollten Interessierte trotzdem nicht. Nach Vertragsabschluss ist bis Inkrafttreten des Versicherungsschutzes eine Wartezeit von einem Monat einzukalkulieren. Werden dem Betrieb innerhalb dieses Monats beispielsweise aufgrund eines ASP-Ausbruches seuchenrechtliche Auflagen auferlegt, wird die Wartezeit ausgesetzt.