Umsatzsteuer: DBV bekräftigt Pauschalierung

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hat die Kritik der Europäischen Kommission an der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirte in Deutschland zurückgewiesen. WLV-Präsident Johannes Röring erklärte, dass sich die Regelung über viele Jahre bewährt habe und im Einklang mit dem EU-Recht stehe. Ihre Abschaffung würde bei den Betrieben aufgrund der besonderen Strukturen zu einem enormen Bürokratieaufwand und zu einer schweren finanziellen Belastung führen. Außerdem müssten sich auch die Finanzämter von dem unbürokratischen Verfahren verabschieden. Auch der Deutsche Bauernverbandes (DBV) bezeichnete den Vorwurf eines überhöhten Pauschalsatzes als unberechtigt. Laut DBV haben das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesfinanzministerium im Jahr 2015 die Berechnung des Pauschalsatzes erneut geklärt und abgestimmt. Diese Berechnung bestätige den Satz von 10,7 %.
Mitte März hatte Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik mit der Begründung eingeleitet, dass die Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht nur auf Kleinbetriebe, sondern auf alle landwirtschaftlichen Betriebsformen angewendet würden. Hintergrund für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist eine Beschwerde von französischen Schweinemästern. Diese sind offenbar der Meinung, dass den deutschen Schweinemästern durch die Umsatzsteuerpauschalierung im Durchschnitt 50 Mio. Euro jährlich an ungerechtfertigten Steuervorteilen zufließen.