Wichtige Stichtage zum Jahreswechsel

Wie üblich müssen die Schweinehalter zum Jahreswechsel wieder einige Stichtage beachten. So muss zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von Bestandsänderungen über HI-Tier bis zum 15. Januar 2018 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine gemeldet werden. Auch der Tierseuchenkasse ist der Bestand zu melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen sind allerdings je nach Bundesland individuell.Darüber hinaus müssen Tierbestand bzw. Bestandveränderungen für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember 2017 bis zum 14. Januar 2018 in der HIT-Datenbank eingepflegt und im Zuge des Antibiotikamonitorings bestätigt worden sein. Hinzukommt die Tierhalterversicherung, die für jedes Halbjahr versendet werden muss. Für das zweite Halbjahr 2017 beläuft sich die Einsendefrist an die zuständige Behörde ebenfalls vom 01. bis zum 14. Januar 2018.
Wenn man keinen Dritten (vornehmlich den Hoftierarzt) zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt hat, müssen diese Daten bis zum 14. Januar eigenständig eingepflegt werden. Lag die Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2017 über der Kennzahl 2 muss außerdem  gemeinsam mit dem Tierarzt ein Maßnahmenplan aufgestellt werden. Dieser ist unaufgefordert bis zum 31. Januar bei der zuständigen Behörde einzureichen.