ASP: Bald neue Verordnung?

In den letzten Monaten wird in Deutschland intensiv diskutiert, wie bei einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reagieren ist. In diesem Zuge ist auch eine Überarbeitung der bundesweit gültigen Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest im Gespräch. So stammt die sogenannte Schweinepest-Verordnung derzeit noch aus dem Jahr 1988. Wichtigste geplante Änderung ist, dass Hausschweine aus gefährdeten Gebieten, also bei einem Ausbruch bei Wildschweinen, unter bestimmten Bedingungen verbracht werden dürfen. Voraussetzung ist, dass neben den Negativbefunden von Virologie und Klinik im betroffenen Bestand die Biosicherheit im abgebenden Betrieb durch das Veterinäramt positiv bewertet werden kann. Die zweite wichtige Änderung ist, dass Schweinefleisch aus betroffenen Betrieben nach Schlachtung mit dem ovalen Stempel versehen werden darf. Denn mit diesem Stempel darf es in Verkehr gebracht werden. Bisher wurde dieses Fleisch mit dem Kreuzinnenstempel versehen und war damit kaum verwertbar.
Fazit: Um Einschränkungen bei der Vermarktung auch in ASP-Zeiten zu minimieren,  kommt der Biosicherheit nochmals größere Bedeutung zu.