ITW: Kartell toleriert bis 2020 fehlende Fleischkennzeichnung

Bis Ende 2020 will das Bundeskartellamt die fehlende Kennzeichnung beim Schweinefleisch im Programm der Initiative Tierwohl (ITW) tolerieren, dann muss auch hier die sogenannte Nämlichkeit geschaffen worden sein. Das gab die Bonner Behörde nun in einer Stellungnahme bekannt.Die Initiative Tierwohl sei zwar zu begrüßen, der Verbraucher muss aber eindeutiger über die Bedingungen informiert werden, unter denen das Fleisch produziert wird. „Entscheidend ist, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.Bis Ende 2018 hat die ITW nun Zeit ein Konzept vorzulegen, wie ab dem Jahr 2021 die Nämlichkeit auch im Bereich Schwein umgesetzt werden kann. Denn beim Geflügelfleisch ist die Initiative mit Bestätigung des Kartellamtes bereits einen Schritt weiter. Hier wird die Nämlichkeit für frisches bzw. gefrorenes, unbehandeltes Hähnchen- und Putenfleisch im kommenden Jahr eingeführt.