Umsetzung der EU-Tierschutzbestimmungen verbesserungsfähig

Die EU-Tierschutzbestimmungen werden zwischen den Mitgliedstaaten noch immer äußerst unterschiedlich gehandhabt. Das stellt die Europäische Kommission in einem Entwurf zur Tierschutzstrategie 2012 bis 2015 fest, der voraussichtlich an diesem Donnerstag veröffentlicht wird. Nach Ansicht der Behörde gibt es Defizite bei der Information von Interessenvertretern, der Ausbildung von Inspektoren sowie bei der Durchführung von Kontrollen und der Bestrafung von Verstößen, beispielsweise hinsichtlich des Schlachtens ohne Betäubung. Brüssel kündigt deshalb an, den Mitgliedstaaten verstärkt auf die Finger zu schauen. Zwar räumte die Kommission ein, dass der Tierschutz Kosten verursache, gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die EU Tierschutzmaßnahmen jährlich mit rund 70 Mio. € unterstütze. Mehr als 70 % davon gingen über die ländliche Entwicklung an den Agrarsektor. Basierend auf wissenschaftlich fundierten, ergebnisorientierten Kenngrößen für die Tierwohlfahrt, will die Kommission den rechtlichen Rahmen straffen. Weiteres Ziel ist es, den Kenntnisstand der verschiedenen nationalen Behörden zu vereinheitlichen. Hierfür soll ein Netz von Referenzzentren zu Tierschutzfragen vorangebracht werden. Personen, die beruflich mit Tieren umgehen, sollen einheitliche Tierschutzkenntnisse vorweisen müssen, damit sie Schmerzen erkennen, verhüten oder begrenzen können. (AgE)