Wurstkartell: Rügenwalder muss 5,5 Mio. € zahlen

Im Rechtsstreit um das sogenannte Wurstkartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Wursthersteller Rügenwalder aus Bad Zwischenahn und zwei Verantwortliche des Unternehmens zu Geldbußen von gut 5,5 Mio. € verurteilt. Das Unternehmen hatte zuletzt versucht einen Deal mit der Generalsstaatsanwaltschaft auszuhandeln. Durch das nun gefällte Urteil verändert sich die Höhe der ursprünglich verhängten Geldbuße aber nur geringfügig. Das Gericht hat den Tatzeitraum allerdings auf die Zeit ab 2006 beschränkt, wovon Rügenwalder bei möglichen Schadenersatzforderungen des Lebensmittelhandels profitieren könnte.
Insgesamt hatte das Bundeskartellamt zwischen November 2013 und Juli 2014 22 Wursthersteller, darunter Branchenriesen wie Tönnies, wegen illegaler Preisabsprachen zu Geldbußen in Höhe von rund 338 Mio. € verurteilt. Allerdings entzogen sich mehrere Unternehmen der Urteilsvollstreckung, indem sie eine als „Wurstlücke“ bekannt gewordene Gesetzeslücke nutzten.