Baugesetz-Entwurf: Keine Privilegierung für Anlagen oberhalb der UVP-Grenze

Das Bundesbauministerium hat im Einvernehmen mit dem Agrarressort vergangene Woche den Gesetzentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs vorgelegt. Nach dem Referentenentwurf sollen große gewerbliche Tierhaltungsanlagen von der baurechtlichen Privilegierung im Außenbereich ausgenommen werden. Die Privilegierung soll künftig auf solche Tierhaltungsbetriebe begrenzt werden, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Ausgenommen von der Privilegierung werden laut Entwurf sowohl Fälle, in denen die UVP-Pflicht aufgrund einer allgemeinen Vorprüfung gegeben ist, als auch solche, in denen sich die Pflicht aus einer standortbezogenen Prüfung ergibt. Die greift bereits bei deutlich niedrigeren Bestandszahlen als die allgemeine Vorprüfung. Gewerbliche Anlagen mit UVP-Pflicht können laut Entwurf künftig nur noch auf der Grundlage eines Bebauungsplanes errichtet werden. Damit entspricht der Regierungsentwurf weitestgehend dem Vorschlag, den das Bauministerium bereits im Herbst in die Diskussion gebracht hatte.Neben der Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen soll der Schutz landwirtschaftlicher Flächen im Baugesetzbuch stärker betont werden. So soll ausdrücklich geregelt werden, dass die Umwandlung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen in Bauland „nachvollziehbar begründet“ werden muss. (AgE)