Baugesetzbuch: Mit blauem Auge davongekommen?

Die Genehmigung großer Schweineställe wird künftig noch schwieriger. Denn Ende April hat der Bundesrat nach monatelangem Tauziehen die Novelle zum Baugesetzbuch beschlossen. Hiermit wird die Privilegierung für gewerbliche Ställe im Außenbereich stark beschnitten. Als gewerbliche Anlagen im Sinne des Baurechts gelten Betriebe, die nicht über ausreichend Flächen verfügen, um den überwiegenden Teil des Futters selbst zu erzeugen. Baurechtlich gewerbliche Ställe sind künftig von der Privilegierung ausgenommen, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen oder standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Die allgemeine UVP-Pflicht gilt ab 3000 Mastplätzen oder 900 Sauen inklusive Ferkelaufzucht. Eine standortbezogene UVP-Pflicht kann die Behörde bereits ab 1500 Mast- bzw. 560 Sauen anordnen. Betroffene gewerbliche Bauvorhaben sind künftig nur noch auf Basis eines Bebauungsplans möglich.
Die ISN-Interessengemeinschaft kritisiert die Gesetzesänderung. Denn künftig können laut ISN vor allem flächenstarke Betriebe weiter wachsen, während Familienbetriebe mit weniger Fläche blockiert werden. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Johannes Röring, hält die Gesetzesänderung hingegen für vertretbar. Immerhin sei die völlige Blockade gewerblicher Tierhaltungen vom Tisch.