Bund lehnt Ausweitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ab

Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Erlass zusätzlicher nationaler Vorschriften über das Unionsrecht hinaus berge grundsätzlich das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen und der Verlagerung von Tierschutzproblemen in das Ausland durch Abwanderung der betroffenen Wirtschaftszweige, heißt es in der veröffentlichten Antwort.Vor diesem Hintergrund setze sich das Bundeslandwirtschaftsministerium vor allem auf EU-Ebene für den Erlass europäischer Regelungen für mehr Tierschutz und die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ein. Entsprechende Initiativen seien gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden erfolgt. Die Bundesregierung erteilt Forderungen der Grünen eine Absage, den Regelungsbereich der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auszuweiten.Kritisch äußert sich die Regierung zur Haltung von Sauen in Kastenständen, der die Gruppenhaltung aus Tierschutzsicht generell vorzuziehen sei. Auch aus diesem Grund biete der Bund verschiedene Instrumente zur Unterstützung und Förderung von Haltungsverfahren an, die den Sauen freie Bewegung und Kontakte zu Artgenossen ermöglichten. Eine Entscheidung über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum will die Bundesregierung von den Ergebnissen einer Folgenabschätzung abhängig machen. AgE