Hendricks will Stallbau massiv beschneiden

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat ein Gesetzespaket zur Steuerung der Tierhaltung vorgestellt. Es sieht Änderungen im Baugesetzbuch, bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen und der TA-Luft vor.Vor allem die geplanten Eingriffe ins Baugesetz haben es dabei in sich. So sollen künftig nicht nur gewerbliche, sondern auch landwirtschaftliche Stallbauten ab einer bestimmten Größe einen Bebauungsplan benötigen. Als Grenzen vorgesehen sind die Bestandszahlen, ab denen bereits jetzt eine Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit nötig ist. In der Schweinehaltung liegen diese bei 560 Sauen bzw. 1.500 Mastschweine. „Die Kommunen sollen mit dieser Gesetzesänderung selber darüber entscheiden können, wo Stallbauten ab dieser Größe neu angesiedelt werden“, erklärte Hendricks bei der Vorstellung des Positionspapieres gestern in Berlin. Außerdem will sie die Bürgerbeteiligung an den Genehmigungsverfahren stärker fördern. „Die Mehrzahl der Bürger ist der Ansicht, dass die konventionelle Landwirtschaft so wie bisher nicht zukunftsfähig ist“, so die Ministerin.
 
Da zwar das Baurecht in ihr Ressort fällt, die Tierhaltung allerdings nicht, ist Hendricks bei ihrem Vorhaben auf die Schützenhilfe von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angewiesen. Ob sie diese erhält ist mehr als fraglich, hieß es doch gleich aus seinem Ministerium dazu: „Wir sind der Meinung, dass wir (...) die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft nicht blockieren wollen".
Zumal die Genehmigungspraxis von Ställen im Außenbereich erst 2013 verschärft worden ist. Die Auswirkungen müssen erst einmal geprüft werden. Die Opposition im Bundestag sieht den Vorstoß ebenfalls nicht nur positiv. So warnt Dr. Kirsten Tackmann von den Linken davor, dass eine noch stärkere Mitsprache der Kommunen in ein „Verhinderungsgesetz“ für Stallbauten münden könnte.