Investitionsförderung: 30 % weniger AFP-Anträge

Mehr Klarheit für neue Stallbauten mahnt der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) an. Der BLG-Vorsitzende Volker Bruns kritisiert vor allem widersprüchliche Anforderungen zwischen Tier- und Umweltschutz. Während das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) einseitig auf mehr Tierwohl ausgerichtet sei, blieben Konkurrenzen zu Umweltzielen ungelöst. Durch die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) drohe sogar eine weitere Verschärfung. Bruns sieht in der daraus resultierenden Unsicherheit neben der Preiskrise der vergangenen beiden Jahre eine weitere Ursache für den Rückgang der Investitionstätigkeit in der Tierhaltung. „Wir brauchen Kriterien mit Augenmaß, die die teilweise widerstrebenden Interessen zusammenführen“, fordert der BLG-Vorsitzende.Die Landgesellschaften verzeichneten nach Angaben von Bruns für das vergangene Jahr einen spürbaren Rückgang der AFP-Anträge. Wie aus dem Tätigkeitsbericht des BLG hervorgeht, wurden 2016 von den Landgesellschaften insgesamt 300 AFP-Förderanträge vorgelegt; das waren gut 30 % weniger als im Jahr davor. Mit rund 83 % überwogen 2016 die AFP-Anträge auf Premiumförderung. Der Anteil hat dem Bundesverband zufolge gegenüber dem Vorjahr um 5 % zugenommen. Das durchschnittliche förderfähige Investitionsvolumen ist gegenüber 2015 um etwa 10 % gestiegen. Es liegt in den alten Ländern bei rund 600 000 € und bei gut 900 000 € in den neuen Ländern. Regionaler Schwerpunkt ist nach wie vor Bayern. Rund zwei Drittel der von den neun Landgesellschaften in Deutschland bearbeiteten AFP-Anträge entfielen auch 2016 auf die BBV LandSiedlung im Freistaat. AgE