Länder starten Online-Portale zu UVP-Verfahren

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben vergangene Woche eigene Portale gestartet, die jeweils einen Überblick über Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben. Während Brandenburg mit seinem Portal bereits im August an den Start gegangen war, befindet sich das entsprechende Internetangebot von Niedersachsen noch im Aufbau. Auf den Internetplattformen werden nach Angaben der zuständigen Ministerien künftig Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren aufgeführt, sobald das betreffende öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde. Im Einzelnen aufgelistet werden die Art des UVP-pflichtigen Vorhabens sowie Informationen über die durchführende Behörde sowie die Möglichkeiten zur Einsichtnahme der Unterlagen. Eingestellt wird außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden. Zusätzlich sind auf den Portalen entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung eines Vorhabens zu finden. Mit der Einrichtung des neuen Portals werden den Ministerien zufolge EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Die Öffentlichkeit sei über sämtliche Zulassungsverfahren mit UVP elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Daher hätten alle 16 Bundesländer gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt (www.uvp-verbund.de/portal), und zwar mit Unterseiten für die einzelnen Bundesländer. Eine UVP-Pflicht besteht den Angaben zufolge beispielsweise bei Schweinemastställen ab 3 000 Plätzen sowie bei Zuchtsauen ab 900 Plätzen. Die einzelnen Fälle und möglichen Vorprüfungen werden in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt. AgE