Niedersachsen bringt Verbandsklagerecht auf den Weg

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen räumt den Tierschutzorganisationen stärkere Rechte ein. Das Kabinett hat Mitte der Woche der Einbringung eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen in den Landtag zugestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung. Mit der Gesetzesinitiative soll anerkannten Tierschutzorganisationen erstmals ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes eingeräumt werden. „Wir geben den Tieren endlich eine Stimme, denn sie können wegen möglicher Missstände ja nicht selber klagen", sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Mit dem Gesetzesvorstoß ist Niedersachsen das achte Bundesland mit einem Mitwirkungs- und Klagerecht für Tierschutzorganisationen. 
Scharfe Kritik dazu kommt von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Sie vertritt den Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist. Außerdem führe das Verbandsklagerecht zu noch mehr Bürokratie, geringeren Entwicklungschancen und verschlechterten Wettbewerbsbedingungen für die niedersächsischen Tierhalter, so die ISN weiter.
Auch der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke stellt sich gegen den vom rot-grünen Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. „Dass Meyer jetzt ausgewählte Tierschutzverbände als eine Art zusätzliche ‚Aufsichtsbehörde' installieren will, beweist erneut wie groß sein Misstrauen gegenüber Tierhaltern und Landkreisen ist", sagt Dammann-Tamke.