SUS 5/2017

Nur acht Tage im Kastenstand?

Beim Thema Kastenstände hängen die deutschen Ferkelerzeuger seit Monaten in der Luft. Denn seit dem sogenannten Magdeburger Urteil können die Behörden kurzfristig die Verbreiterung der Kastenstände anordnen. Inzwischen herrscht Konsens, dass wir eine Anpassung der Schweinehaltungsverordnung brauchen. Sie soll die Unterbringung im Kastenstand klar regeln und Planungssicherheit zurückbringen. Zudem gilt es, die verheerenden Folgen des Magdeburger Urteils zu unterbinden. Mit dem Eckpunktepapier hat Bundesagrarminister Schmidt im August einen konkreten Vorschlag gemacht. Im Kern will er die Haltung im Kastenstand auf acht Tage nach dem Absetzen verkürzen. Das Eckpunktepapier gilt als trag­fähiger Kompromiss zwischen den Interessen der Länder. Vermutlich werden daher große Teile des Eckpunktepapiers in die neue Haltungs-VO einfließen. Mehr dazu im Brennpunkt „Nur acht Tage im Kastenstand?“ in der neuen SUS ab Seite 8.