Hendricks verschärft UVP-Pflicht

Für die Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen gelten künftig strengere Auflagen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Mit der Neufassung des UVP-Gesetzes werden bisherige Umgehungsmöglichkeiten über die sogenannte „Salami-Taktik“ beseitigt. Bislang können Investoren der UVP-Pflicht entgehen, indem sie ihre Großanlage in mehrere kleine Vorhaben aufteilen, die nacheinander zugelassen werden. Mit der Neuregelung wird nunmehr klargestellt, dass mehrere kleine Anlagen eine Großanlage ergeben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert. „Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden“, erklärte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. AgE