Stallbau: Verbesserungsgenehmigungen zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zu sogenannten Verbesserungsgenehmigungen aufgehoben. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtete, hatten das OVG Lüneburg zuvor die Genehmigung für einen Ferkelaufzuchtstall, bei dem die Immissionen die Grenzwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) überschritten hätten, jedoch insgesamt eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation darstellen würde, für rechtswidrig erachtet. Die Orientierungswerte der GIRL seien ausnahmslos einzuhalten so die Begründung. Dies hatte laut ISN einen Bruch mit einer bislang einheitlichen Rechtsprechung bedeutet, denn zuvor waren solche Verbesserungsgenehmigungen zugelassen worden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun für alle verwaltungsrechtlichen Instanzen in Deutschland klargestellt, dass in Bereichen, die durch Gerüche bereits höher belastet sind, ein Stallbau zulässig sein kann, wenn hierdurch die Immissionssituation verbessert oder zumindest nicht verschlechtert wird. Die Obergrenze an zulässigen Immissionen werde vom Bundesverwaltungsgericht bei einer Gesundheitsgefahr der Nachbarschaft gesehen. Es müsse aber noch geklärt werden, wo die konkrete Grenze liege und wie die entsprechenden Werte zu ermitteln sein. Gleichzeitig hätten die Leipziger Richter die Bauherren verpflichtet, alle zumutbaren Immissionsminderungsmaßnahmen in ihren Betrieben zu ergreifen. AgE