RAM-Konzept in Niedersachsen wird abgelöst

Viele Schweinehalter in Niedersachsen versorgen ihre Tiere nach dem nährstoffreduzierten RAM-Futterkonzept. Darin sind unter anderem Höchstgehalte für Rohprotein (RP) und Phosphor (P) vorgeschrieben.

Im Zuge von Genehmigungsverfahren für weitere Schweineställe haben sich viele Landwirte zur Anwendung dieses Fütterungskonzept verpflichtet, um einen geringeren Nährstoffanfall geltend machen zu können. Da die neue Düngeverordnung das Konzept nicht mehr berücksichtigt, hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium eine Nachfolgeregelung getroffen.

Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Sauen-, Ferkel-, und Mastschweinehaltung verpflichtete haben, können die Nährstoffanfallswerte gemäß DüV Anlage 1 Tabelle 1 für die stark N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen. Mastschweinehalter können demnach z.B. bei stark N-/P-reduzierter Fütterung, 850 g täglichen Zunahmen und 244 kg Zuwachs 10,6 kg N und 3,9 kg P2O5 zum Ansatz bringen. Sauenhalter, die z.B. 28 aufgezogene Ferkel mit 824 kg Zuwachs pro Platz und Jahr erreichen, können 36,6 kg N und 15,1 kg P2O5 ansetzen. Damit folgt man dem DLG Fütterungskonzept (DLG Band 199).