AMK: Zentrale Tiergesundheitsdatenbank einrichten

Nachbesserungen bei der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung sowie die Initiierung einer zentralen Tiergesundheitsdatenbank hat die Agrarministerkonferenz (AMK) gefordert. Bei ihrem Treffen in Mainz begrüßten die Landesagrarminister zwar, dass durch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2014 und die Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) im Jahr 2018 eine deutliche Verringerung der Menge der in der Tiermedizin eingesetzten Antibiotika erreicht worden sei. Der Einsatz von Makroliden und Polymyxinen - laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) absolut wichtige Antibiotika - nehme seit 2016 aber wieder zu. Vor diesem Hintergrund appellierte die AMK, Makrolide und Polymyxine in der TÄHAV einer Antibiogrammpflicht zu unterwerfen. Ferner solle die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) gemeinsam mit dem Bund alle vorliegenden Informationen zu einem kohärenten, tragfähigen Datenkonzept zusammenfügen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wurde dazu aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank zu schaffen. AgE