ASP: Jetzt Statusbetrieb werden!

Mit der ASP-Früherkennung lassen sich Pest-bedingte Transportsperren abmildern.

Die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Westpolen bereitet den deutschen Schweinehaltern große Sorgen. Mit dem ersten Fall bei Hausschweinen in Westpolen hat sich die Situation Ende März zugespitzt. Die Gefahr, dass die Seuche nach Deutschland übertritt, bleibt groß. Deshalb hat die Bundesregierung im März wichtige Änderungen der Schweinepestverordnung beschlossen. Dies soll Erleichterung bringen für Schweinehalter, die in möglichen ASP-Restriktionszonen Transportsperren unterliegen. Denn für diese Betriebe kann es u.U. sehr schwierig werden Schweine in andere Betriebe außerhalb der gefährdeten Zonen zu bringen.
Die ISN-Interessengemeinschaft empfiehlt Schweinehaltern daher die Teilnahme an einem Früherkennungsprogramm, das im Rahmen der neuen Pestverordnung möglich ist. Der Vorteil: Mit der Anerkennung und sogenannter Statusbetrieb können die Behörden im Seuchenfall wesentlich schneller und leichter Ausnahmegenehmigungen für den Tiertransport aus gefährdeten Gebieten erteilen. Die aufwändige und zeitraubende Beprobung der Tiere zum Verkauf entfällt. Insbesondere bei einem weitreichenden Pestgeschehen und begrenzten Laborkapazitäten ist das ein großer Vorteil.
Um Statusbetrieb zu werden, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Jede Woche sind zwei verendete Tiere untersuchen zu lassen.
  • Der gesamte Bestand ist zweimal jährlich klinisch zu untersuchen.
  • Die rechtlichen Biosicherheitsvorgaben sind konsequent einzuhalten.
  • Die Beprobung der Tiere muss ein Amtstierarzt bzw. amtlich bestellter Tierarzt durchführen.