Bulgarien will Hinterhofhaltungen stärker überwachen

Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat das Landwirtschaftsministerium in Bulgarien jetzt einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Erfassung beziehungsweise Registrierung von Hinterhoflandwirtschaften vorgelegt. Gemäß der geplanten Novellierung des Veterinärgesetzes soll die Registrierung künftig gegen Vorlage einer notariellen Urkunde oder einer Toleranzbescheinigung erfolgen, die vom zuständigen Bürgermeisteramt ausgestellt wird. Die Verpflichtung für Eigentümer privater landwirtschaftlicher Betriebe, einen persönlichen Antrag auf Registrierung bei der Regionalen Direktion für Lebensmittelsicherheit (RFSD) einzureichen, entfalle, erklärte das Agrarressort in Sofia. Der Einfachheit halber werde der Antrag dem Bürgermeisteramt vorgelegt, das diesen dann binnen maximal 15 Tagen dem RFSD zustelle. Mit der Novelle sind aber auch striktere Kontrollen verbunden, um sicherzustellen, dass die Tierhalter und -nutzer die Anforderungen zur Kennzeichnung der Tiere, zum Schutz der Tiergesundheit und zur Dokumentation der Verbringung von und zu anderen Betrieben erfüllen. Die Verpflichtungen der örtlichen Behörden zur Identifizierung der ASP werden angepasst, um Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung und zur Tilgung von Infektionen besser koordinieren und rechtzeitiger ergreifen zu können. Dazu sollen die Betriebe im Hinblick auf mögliche Erkrankungen der Tiere Programme zur Eigenkontrolle aufstellen und durchführen. Auch für Tierärzte, die Präventionsverträge mit Nutztierhaltern abgeschlossen haben, sollten künftig strengere Regelungen im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen gelten. AgE