Bundeskabinett winkt Isoflurannarkose durch

Bei der Ferkelkastration kann die Vollnarkose mit Isofluran künftig ohne Tierarzt vom Tierhalter oder einer sachkundigen Personen selbst durchgeführt werden. Das Bundeskabinett stimmte heute der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zu, die nach Maßgabe des Bundetages gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf noch leicht abgeändert wurde. Dies betrifft ältere Narkosegeräte, die schon in Betrieb sind und laut einer Übergangsvorschrift weiter genutzt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass „die sachkundige Person die Anzahl und Anwendungen des Narkosegerätes sowie das Datum der jeweiligen Anwendungen schriftlich oder elektronisch aufzeichnet“, was bei neuen Geräten automatisch erfolgt.

Kern der verabschiedeten Verordnung ist eine Ausnahme vom Tierarztvorbehalt bei der Vollnarkose mit Isofluran während der Kastration. Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Anästhesie mit Isofluran für die Mehrheit der Betriebe nur möglich, wenn sie vom Landwirt selbst durchgeführt werde, denn es stünden für eine flächendeckende Anwendung nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, heißt es in der Begründung. Der Eingriff unter Vollnarkose darf aber nur von Personen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.

Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen, was einer Regierungssprecherin zufolge für die Sitzung am 20. September vorgesehen ist. Geplant sei, dass die Verordnung spätestens am 16. Dezember 2019 in Kraft tritt. AgE