BVL veröffentlicht Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ende März im Bundesanzeiger die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für das zweite Halbjahr 2018 veröffentlicht. Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Aus den Meldungen wird für jeden Betrieb und jede Nutzungsart der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt.

Damit sich der Einzelbetrieb einordnen kann, wird der Median (Kennzahl 1) und das dritte Quartil (Kennzahl 2) mitgeteilt. Die unten stehende Tabelle zeigt die Kennzahlen für das erste und zweite Halbjahr 2018. Sowohl bei Ferkeln bis 30 kg als auch bei Mastschweinen ab 30 kg sind die Kennzahlen 1 und 2 auf selben Niveau geblieben. Dies macht deutlich, dass die Minimierungsstrategie auf Grenzen stößt.

Daher wird gefordert, im Rahmen der Evaluierung des Arzneimittelgesetzes eine praxisgerechte Anpassung der Systematik vorzunehmen. Bislang gilt: Liegt der Betrieb mit seiner Kennzahl zur Therapiehäufigkeit über dem dritten Quartil (Kennzahl 2), muss zusammen mir dem Hoftierarzt ein schriftlicher Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeitet und der zuständigen Überwachungsbehörde vorgelegt werden.

Quelle: DBV