ASP-Bekämpfung: Jetzt Jagdschneisen anlegen!

Angesichts der steigenden Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sollten Landwirte durch die Anlage von sogenannten Bejagungsschneisen im Mais eine erfolgreiche Bejagung von Schwarzwild durch die Jäger unterstützen. Einige Bundesländer haben bereits im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für deren unbürokratische und praxistaugliche Anlage geschaffen. Unter anderem werden Mischcodes für den gemeinsamen Agrarförderungsantrag von Blühstreifen und Bejagungsschneisen angeboten. Die bisherigen Erfahrungen mit Nutzungscodes für Flächen mit Schneisen sind durchweg positiv. Infolge geeigneter Mischcodes entfällt die Notwendigkeit des Herausrechnens dieser Flächen, wodurch sich der bürokratische Aufwand und die Rechtsunsicherheit reduzieren lassen.
Folgende Bundesländer bieten den Mischcode im Agrarantrag 2018 an:

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Zu beachten gilt dabei, dass in den meisten Bundesländern die Bejagungsschneise nur einen deutlich untergeordneten Anteil (20 bis 25 %) des Schlages ausmachen darf. Außerdem müssen die Schneisen jährlich abgeerntet bzw. gepflegt werden. Wenn die Blüh- und/oder Bejagungsschneise als ökologische Vorrangflächen bzw. als Blühflächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden soll, ist diese als separater Schlag auszuweisen.