Entsorger sollen auffällige Kadaver melden müssen

Auf der letzten Agrarministerkonferenz wurde darüber gesprochen, dass zukünftig auch Tierkörperbeseitigungsanstalten Befundsmeldungen über auffällige Kadaver machen sollen. Bislang ist eine solche Tierschutzkontrolle in den Entsorgungsbetrieben nicht verpflichtend. Wie Michael Hülsenbusch, Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erklärte, will das Land bzw. der Bund damit auf die jüngsten Tierschutzverstöße mehrerer Schweinehalter im Kreis Steinfurt (NRW) reagieren. Die in den Tierkörperbeseitigungsanstalten ermittelten Befunddaten sollen auch in die von NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser angekündigte Tiergesundheitsdatenbank fließen.