EU verbietet den Transport lebender Wildschweine

Angesichts der akuten Gefahrenlage durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat die Europäische Kommission einen längst fälligen Durchführungsbeschluss erlassen, der allen Mitgliedstaaten den Versand lebender Wildschweine in andere Mitgliedstaaten und Drittländer verbietet. Der Beschluss stellt außerdem den Versand lebender Wildschweine aus ASP-Sperrgebieten der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen und Polen in andere, nicht betroffene Gebiete der jeweiligen Länder unter Strafe. Zudem haben diese Staaten Sorge dafür zu tragen, dass keine Sendungen mit frischem Wildschweinfleisch, Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnissen, die aus solchem Fleisch bestehen oder solches enthalten, aus den betroffenen Gebieten in andere Mitgliedstaaten oder andere Gebiete des Hoheitsgebiets desselben Mitgliedstaats versandt werden.